1. Änderung - Statuten Voltige Team Interlaken, Artikel 6:
Voltigierer der Wettkampf-Teams können nur auf Ende der Voltige-Saison, per 30. September (Ende 3. Quartal) austreten. Der Austritt erfolgt schriftlich an den Vorstand, bis zum 15. August.
Voltigierer in Nicht-Wettkampf-Teams können immer auf Ende eines Quartals austreten. Der Austritt erfolgt schriftlich an den Vorstand, bis spätestens 30 Tage vor dem neuen Quartal.